Pflichtstunden-Regelung

 

Gemäss Statuten vom 13. Februar 2003 sind Aktive, Senioren, Veteranen (auch Freimit­glieder) und Junioren ab 16. Altersjahr  verpflichtet, die von der GV festgelegten Pflichtstunden zu leisten. Die Pflichtstunden und der Ersatzbeitrag für fehlende Stunden wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt. 
 
Kategorie:
Stimm- / Wahl-berechtigt:
Beitragspflichtig: Arbeitseinsatzpflichtig:
Aktivmitglied
Ja
Ja Ja
Senioren und Veteranen
Ja
Ja Ja
Junioren
ab 16. Altersjahr
Ja ab 16. Altersjahr
Nichtaktive (ohne Spielerpass)
Ja
Ja Nein
Schiedsrichter
Ja
Nein Nein
Freimitglieder
Ja
Nein Ja
Ehrenmitglieder
Ja
Nein Nein
Passive
Nein
Ja Nein
  
Insbesondere bei den Junioren wirft die Leistung von Pflichtstunden immer wieder Fragen auf. Nachstehende Definition klärt diese Fragen und eine einheitliche Handhabung ist gewährleistet:
  
1.
Junioren,  die zwischen dem 1. Juli und  31.Dezember 16 Jahre alt werden, sind für die ganze Saison voll stundenpflichtig, dh. die von der Generalversammlung genehmigte Anzahl Pflichtstunden sind voll zu leisten. (Beispiel Saison 16-17 = 15 Stunden) 
 
2.
Junioren,  die zwischen dem 1. Januar und 30.Juni 16 Jahre alt werden, sind für die halbe Saison stundenpflichtig, dh. die Hälfte der von der Generalversammlung genehmigten Anzahl Pflichtstunden sind zu leisten. (Beispiel Saison 16-17 = 7.5 Stunden) 
 
3.
Neu-Mitglieder, die zwischen dem 1. Juli und  31.Dezember eintreten, haben die volle Stundenzahl zu leisten 
 
4.
Neu-Mitglieder, die zwischen dem 1. Januar  und  30. Juni  eintreten, haben die halbe Stundenzahl zu leisten 
 
Vorstandsmitglieder, Trainer, Assistenten und Funktionäre (zB. OK P&S-Turnier) leisten diese in ihrem Amt, alle andern in der Form von Arbeits­einsätzen  
 
Die folgenden Regeln gelten für alle Mitglieder: 
 
1.
Die festgelegten Anzahl Stunden müssen innerhalb der laufenden Saison (1. Juli - 30.Juni) und am P&S-Turnier (zählt noch in die alte Saison) geleistet werden.  
 
2.
Zuviel geleistete Pflichtstunden werden normalerweise nicht in die nächste Saison übertragen. Allfällige Ausnahmen werden jeweils vor einem Einsatz angekündigt.  
 
3.
Werden Stunden ersatzweise durch jemand andern als der Pflichtige geleistet, muss dies dem Einsatz-verantwortlichen zu Beginn des Einsatzes gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen für Um­buchungen, ganz speziell Ende Saison, sind nicht zulässig und werden nicht akzeptiert. 
 
4.
Leisten nicht-pflichtige Personen Arbeitseinsätze, so können die von ihnen geleisteten Stunden auf ein stundenpflichtiges Mitglied verbucht werden. Solche Stunden-Übertragungen müssen vor dem Einsatz dem jeweiligen Einsatzleiter mitgeteilt werden. Nachträgliche Übertragungen sind nicht statthaft und werden nicht vorgenommen.Stunden an Anlässen, deren Gewinn teilweise in die Mannschaftskassen fliesst, zählen auch nur entsprechend der Gewinnverteilung als geleistete Plichtstunden (zB. Chlibi Wil, Bächtele 1/3). 
 
5.
Stunden an Anlässen, deren Gewinn teilweise in die Mannschaftskassen fliesst, zählen auch nur entsprechend der Gewinnverteilung als geleistete Plichtstunden (zB. Chlibi Wil, Bächtele 1/3). 
 
6.
Werden selbst angemeldete oder eingeteilte Arbeitseinsätze unentschuldigt nicht geleistet, werden sie automatisch als Minus-Stunden verbucht und der Stundenpflichtige erhält eine gelbe Karte. Eine zweite gelbe Karte führt zu Spielsperren und/oder Bussen, ausgesprochen durch den Vorstand. 
 
7.
Für fehlende Stunden schuldet der Pflichtige dem FC Rafzerfeld einen Ersatz-Betrag (Fr. 40.--, pro fehlende Stunde gemäss GV-Beschluss 2016), der zusammen mit dem Jahresbeitrag erhoben wird. 
 
8.
Es ist sehr empfehlenswert, daas Du über die geleisteten Stunden genau Buch zu führst und die Anzahl Stunden mit dem Einsatzverantwortlichen abzustimmst. Damit können nachträgliche Diskussionen vermieden werden. 
 
9.
Die Einsatzverantwortlichen sind verpflichtet, die Pflichtstunden genau zu registrieren und diese sofort nach dem Anlass an der  Admin zu melden, denn nur so kann eine termingerechte Verbuchung erfolgen. Ausgenommen sind die Junioren-Schiedsrichter-Einsätze, sie werden immer erst nach dem Ende der Vor- / Rückrunde verbucht. 
 
10.
Der Status der Pflichtstunden wird mindestens 2 – 4-mal auf der Webseite des FC RF veröffentlicht .  
 
 
Möglichkeiten zur Leistung von Pflichtstunden gibt es Unzählige, sich darum zu kümmern ist allerdings Aufgabe der Pflichtigen selbst. Auskünfte geben Trainer, der Leiter Anlässe und andere Vorstandsmitglieder gerne.  
 
Präsi 05.09.2016 

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